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Aktivierungsverhalten deutscher Startups

Die Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände kann die Eigenkapitalposition von Startups deutlich stärken. Die vorliegende Analyse basiert auf den Handelsbilanzen von 160 durch Venture-Capital-finanzierten deutschen Startups mit substanziellen Entwicklungsausgaben. Alle Inhalte können frei zitiert werden; weitere Daten sind auf Anfrage erhältlich.

Überblick

  • Aktivierung: Das HGB räumt ein Wahlrecht zur Aktivierung selbst geschaffener immaterieller Vermögensgegenstände ein (§ 248 Abs. 2 HGB). Die Effekte auf Eigenkapital, Förderzugang und Jahresergebnis können erheblich sein.
  • Datenanalyse: Nur rund ein Drittel der 160 untersuchten Startups aktiviert Entwicklungskosten – weitgehend unabhängig von der Unternehmensgröße.
  • Hemmnisse: Die Ursache liegt meist in fehlender Projektübersicht, unzureichender Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung sowie mangelnder Dokumentationstiefe.

Aktivierung

In Deutschland können Unternehmen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände, etwa selbst entwickelte Software oder Technologielösungen, in der Handelsbilanz aktivieren. Anders als unter den International Financial Reporting Standards (IFRS), wo die Aktivierung unter bestimmten Bedingungen verpflichtend ist, sieht das Handelsgesetzbuch (HGB) lediglich ein Wahlrecht vor. Unternehmen können die Kosten alternativ auch als Aufwand verbuchen.

Die Aktivierung von Entwicklungskosten kann die Bilanzstruktur wesentlich verbessern und folgende Vorteile bieten:

  1. Insolvenzschutz: Eine gestärkte Eigenkapitalbasis senkt das Risiko bilanzieller Überschuldung und kann unter Umständen zur Vermeidung insolvenzrechtlich relevanter Tatbestände beitragen.
  2. Förderzugang: Eine höhere Eigenkapitalbasis kann dazu beitragen, den Status „Unternehmen in Schwierigkeiten" (UiS) gemäß der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung (AGVO) zu vermeiden und damit den Zugang zu Förderprogrammen zu erhalten.
  3. IFRS-Kompatibilität: Unternehmen, die nach HGB aktivieren, schaffen eine Bilanzstruktur, die einer späteren Umstellung auf IFRS, etwa im Zuge einer internationalen Finanzierungsrunde oder eines Börsengangs, strukturell nähersteht.
  4. Außenwirkung: Eine solide Bilanz mit aktivierten Entwicklungsleistungen kann das Vertrauen von Kunden, Zulieferern, Mitarbeitern, Banken und Investoren in die wirtschaftliche Substanz des Unternehmens stärken.

Startups mit hohen Entwicklungsausgaben, die Entwicklungskosten nicht aktivieren, können strukturell schwache Bilanzen aufweisen. Besonders kritisch ist die Finanzierung über Wandeldarlehen: Da diese vor der Wandlung typischerweise als Fremdkapital bilanziert werden, können selbst bei ausreichender Liquidität insolvenzrechtliche Tatbestände wie Überschuldung oder der Verlust bereits bewilligter Fördermittel eintreten. Für viele entwickelnde Startups ist die Aktivierung von Entwicklungskosten daher ein wirksamer Hebel, die Bilanz zu stabilisieren und existenzbedrohende Risiken abzuwenden.

Die Aktivierung von Entwicklungskosten ist dabei ein rein bilanzieller Vorgang ohne Liquiditätseffekt – die tatsächliche Finanzkraft des Unternehmens verändert sich dadurch nicht. Zudem unterliegen aktivierte Entwicklungskosten einer Ausschüttungssperre (§ 286 Abs. 8 HGB), sodass entsprechende Beträge nicht an die Gesellschafter ausgeschüttet werden dürfen. Banken und Investoren bereinigen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände im Rahmen ihrer Analysen häufig, sodass der bilanzielle Effekt in der externen Beurteilung relativiert werden kann.

Datenanalyse

Für die vorliegende Analyse wurden die Handelsbilanzen von 160 deutschen, durch Venture-Capital-finanzierten Startups untersucht. Berücksichtigt wurden ausschließlich Unternehmen, bei denen aufgrund ihrer Geschäftstätigkeit und Branchenzugehörigkeit von substanziellen Entwicklungsausgaben auszugehen ist.

Rund ein Drittel der untersuchten Startups aktiviert Entwicklungskosten als selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände. Bei vielen Unternehmen macht dieser Posten 30 bis 60 Prozent der Bilanzsumme aus. Durch die Aktivierung kann die Eigenkapitalbasis folglich erheblich gestärkt werden.

Etwa zwei Drittel aktivieren dagegen keine oder nur marginale Entwicklungskosten und verzichten damit auf erhebliche bilanzielle Effekte. Viele dieser Unternehmen weisen zugleich hohe nicht durch Eigenkapital gedeckte Fehlbeträge auf. Gerade hier könnte durch Aktivierung gezielt gegengesteuert werden.

Das Aktivierungsverhalten ist weitgehend unabhängig von der Bilanzgröße: Auch große, vergleichsweise gut finanzierte Startups verzichten häufig auf die Aktivierung. Die Entscheidung scheint weniger eine Frage der Finanzstruktur als der Unternehmenskultur zu sein.

Hemmnisse

Viele Unternehmen verzichten auf die Aktivierung von Entwicklungskosten – nicht aus mangelndem Interesse, sondern aufgrund konkreter operativer Hürden:

  1. Fehlende Projektübersicht: Eine regelkonforme Aktivierung setzt eine vollständige Übersicht aller laufenden und abgeschlossenen Forschungs- und Entwicklungsprojekte voraus. Ab einer bestimmten Unternehmensgröße muss diese Übersicht zudem als verpflichtende Anhangsangabe eingereicht werden. Bei vielen Unternehmen ist sie jedoch nicht vorhanden.
  2. Fehlende Abgrenzung zwischen Forschung und Entwicklung: In der Handelsbilanz dürfen ausschließlich Entwicklungskosten aktiviert werden, Forschungskosten hingegen nicht. Lassen sich beide Phasen nicht verlässlich voneinander abgrenzen, ist eine Aktivierung ausgeschlossen. In der Praxis werden Forschung und Entwicklung innerhalb einzelner Projekte häufig nicht sauber getrennt erfasst.
  3. Fehlende Dokumentationstiefe: Die Aktivierung erfordert eine lückenlose projektbezogene Erfassung aller relevanten Aufwendungen – von Personalkosten und Gemeinkosten über Material und Fremdleistungen bis hin zu Arbeitsstunden je Mitarbeitendem und Arbeitspaket. Im laufenden Tagesgeschäft wird eine solche Datenbasis selten systematisch aufgebaut.

Fazit

Die Aktivierung von Entwicklungskosten ist ein wirkungsvoller Hebel zur Stärkung der Eigenkapitalbasis – doch zwei Drittel der untersuchten Startups nutzen ihn nicht. Die Ursache liegt selten am fehlenden Willen, sondern an fehlenden Datenstrukturen. Wer diese Grundlagen schafft, gewinnt einen oft unterschätzten bilanziellen Spielraum mit unmittelbarer Wirkung auf Förderzugang, Insolvenzschutz und Außenwirkung.

Methodischer Hinweis

Untersucht wurden 160 durch Venture-Capital-finanzierte Startups mit substanziellen Entwicklungsausgaben, auf Basis der zuletzt beim Unternehmensregister veröffentlichten Handelsbilanzen, in der Regel aus dem Jahr 2024.

Bei Startups mit Bilanzsummen unter 5 Millionen Euro lagen teilweise verkürzte Bilanzen vor, in denen selbst geschaffene immaterielle Vermögensgegenstände nicht separat ausgewiesen wurden. In diesen Fällen wurden die gesamten immateriellen Vermögensgegenstände als Obergrenze berücksichtigt. Da dabei auch erworbene immaterielle Vermögensgegenstände – etwa gekaufte Lizenzen oder Software – einfließen können, könnte die tatsächliche Aktivierungsquote in diesem Segment geringer ausfallen als ausgewiesen.

Als aktivierungsrelevant gilt ein Anteil von mehr als 3 Prozent der Bilanzsumme.

Disclaimer

Dieser Beitrag dient ausschließlich allgemeinen Informationszwecken und stellt keine Rechts-, Steuer- oder Bilanzierungsberatung dar. Er ersetzt keine individuelle fachliche Beratung. Für die Richtigkeit, Vollständigkeit und Aktualität der Inhalte wird keine Gewähr übernommen.

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