HML Capital AG

Marius LauermannProgramme

BayTP+

Das Bayerische Technologieförderungsprogramm plus (BayTP+) unterstützt die Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie die Anwendung neuer Technologien in Unternehmen. Je nach Vorhaben können kleine und mittlere sowie weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft einen Antrag stellen. Die Vorhaben müssen in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Das Programm soll die Einführung und Verbreitung moderner Technologien fördern und zur Wettbewerbsfähigkeit der bayerischen Wirtschaft beitragen.

Steckbrief

  • Förderart: Zuschuss und Darlehen
  • Antragsberechtigte: Für Entwicklungszuschüsse grundsätzlich mittelständische Unternehmen mit weniger als 400 Beschäftigten im Unternehmensverbund; für standortrelevante Technologievorhaben grundsätzlich Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft. Jeweils mit Sitz, Niederlassung oder Betriebsstätte in Bayern.
  • Projektarten: Entwicklungsvorhaben, standortrelevante Technologievorhaben und Anwendungsvorhaben
  • Projektdauer: Keine allgemeine Höchstdauer angegeben
  • Förderquote: Für KMU bei Entwicklungsvorhaben bis zu 45 % für experimentelle Entwicklung; bei standortrelevanten Technologievorhaben bis zu 70 % für industrielle Forschung und bis zu 45 % für experimentelle Entwicklung. Industrielle Forschung ist dort nur für einzelne Arbeitspakete förderfähig.
  • Verfahren: Projektskizze beim Projektträger; nach Auswahl elektronischer Förderantrag
  • Einreichungsfrist: Kein fester Stichtag in der Richtlinie angegeben
  • Fördergeber: Freistaat Bayern
  • Projektträger: Bayern Innovativ GmbH – Projektträger Bayern
  • Bewilligende Stelle: Bayerisches Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie

Wer wird gefördert?

Für Entwicklungsvorhaben sind grundsätzlich mittelständische Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit weniger als 400 Beschäftigten im Unternehmensverbund antragsberechtigt. Für standortrelevante Technologievorhaben können grundsätzlich auch weitere Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft eine Förderung beantragen. In beiden Fällen müssen sie ihren Sitz, eine Niederlassung oder eine Betriebsstätte in Bayern haben.

Für Anwendungsvorhaben sind ausschließlich kleine und mittlere Unternehmen (KMU) antragsberechtigt. Die Vorhaben müssen in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Die Antragsteller müssen über eine ausreichende Bonität für die Projektdurchführung verfügen.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Vorhaben zur Entwicklung technologisch neuer oder deutlich verbesserter Produkte, Produktionsverfahren und wissensbasierter Dienstleistungen sowie zur Anwendung neuer Technologien im Unternehmen. Die Entwicklungsarbeit kann von der Konzeption und Planung bis zur Erprobung unter realitätsnahen Bedingungen reichen. Ziel ist es, neue technische Lösungen für Produkte, Dienstleistungen und die Produktion zu entwickeln oder moderne Technologien betrieblich einzusetzen.

Die Richtlinie unterscheidet drei Vorhabenarten:

  • Entwicklungsvorhaben: Neue oder deutlich verbesserte Lösungen, etwa die Entwicklung eines Produkts von der Idee bis zum Vorprototyp oder vom Vorprototyp bis zum voll funktionsfähigen ersten Prototyp. In begründeten Ausnahmefällen sind vorbereitende technische Durchführbarkeitsstudien möglich.
  • Standortrelevante Technologievorhaben: Projekte von außergewöhnlicher strategischer Bedeutung für Bayern, etwa aufgrund außergewöhnlicher Beschäftigungseffekte, eines außergewöhnlichen volkswirtschaftlichen Nutzens oder technologischer Ambition.
  • Anwendungsvorhaben: Einsatz neuer Technologien im Unternehmen, die sich in der jeweiligen Branche noch nicht durchgesetzt haben. Die Richtlinie nennt beispielsweise künstliche Intelligenz, Quantentechnologien und Cybersicherheit als Technologiebereiche.

Die Vorhaben müssen grundsätzlich der experimentellen Entwicklung zuzuordnen sein. Dazu können Prototypen, Demonstrationsmaßnahmen und Pilotprojekte gehören. Auch die Erprobung in einem für reale Einsatzbedingungen repräsentativen Umfeld ist möglich, wenn die Weiterentwicklung einer im Wesentlichen noch nicht feststehenden Lösung das Hauptziel ist. Bei standortrelevanten Technologievorhaben können ausnahmsweise auch einzelne Arbeitspakete der industriellen Forschung unterstützt werden.

Das Vorhaben muss einen hohen Innovationsgehalt aufweisen und über den Stand von Wissenschaft und Technik hinausgehen. Trotz erheblicher technischer und wirtschaftlicher Risiken muss es technisch machbar und zumindest mittelfristig wirtschaftlich erfolgversprechend sein. Es muss von wesentlicher volkswirtschaftlicher Bedeutung sein und in wesentlichen Teilen in Bayern durchgeführt werden. Ohne öffentliche Hilfe wäre das Vorhaben voraussichtlich nicht oder nur erheblich verzögert durchführbar.

Ein neues Produkt oder Produktionsverfahren gilt als neu, wenn es im Europäischen Wirtschaftsraum noch nicht auf dem Markt ist. Bei wissensbasierten Dienstleistungen muss das Unternehmen beabsichtigen, diese selbst am Markt anzubieten. Nicht gefördert werden Vorhaben, die im Auftrag und auf Rechnung Dritter durchgeführt werden. Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Verfahren oder Dienstleistungen zählen nicht zur experimentellen Entwicklung.

Wie hoch ist die Förderung?

BayTP+ fördert Entwicklungsvorhaben und standortrelevante Technologievorhaben mit Zuschüssen, Anwendungsvorhaben mit Darlehen. Ein allgemeiner Förderhöchstbetrag ist in der Richtlinie nicht genannt. Technische Durchführbarkeitsstudien dürfen höchstens ein Jahr dauern; eine allgemeine Höchstdauer für Projekte ist nicht festgelegt.

Grundlage der Förderung sind die zuwendungsfähigen Projektausgaben. Unternehmen müssen nachweislich in angemessenem Umfang Eigen- oder Fremdmittel einsetzen; einen festen Eigenanteil nennt die Richtlinie nicht. Bei standortrelevanten Technologievorhaben müssen die zuwendungsfähigen Ausgaben mindestens 1 Million Euro betragen.

Für Zuschüsse zu Entwicklungs- und standortrelevanten Technologievorhaben nennt die Richtlinie folgende Quoten:

  • Grundquoten: Für experimentelle Entwicklung beträgt die Grundquote bis zu 25 %. Für industrielle Forschung sind es bis zu 50 %; diese ist nur ausnahmsweise für einzelne Arbeitspakete standortrelevanter Technologievorhaben förderfähig.
  • KMU-Zuschlag: Bei kleinen Unternehmen erhöht sich die Quote um 20 Prozentpunkte, bei mittleren um 10 Prozentpunkte.
  • Experimentelle Entwicklung: Mit KMU-Zuschlag ergeben sich bis zu 45 % für kleine und 35 % für mittlere Unternehmen.
  • Industrielle Forschung: Für die ausnahmsweise förderfähigen Arbeitspakete ergeben sich mit KMU-Zuschlag bis zu 70 % für kleine und 60 % für mittlere Unternehmen.

Für Anwendungsvorhaben nennt die Richtlinie bei Darlehen nach Artikel 17 oder 25 AGVO eine Beihilfeintensität von bis zu 10 %; für kleine Unternehmen sieht sie eine Erhöhung vor.

Das Darlehen kann bis zu 100 % der zuwendungsfähigen Ausgaben finanzieren. Für die beihilferechtliche Beihilfeintensität zählt nicht der Darlehensbetrag, sondern der berechnete Fördervorteil, das Bruttosubventionsäquivalent. Für De-minimis-Darlehen gelten eigene beihilferechtliche Vorgaben.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Personal: Für eigenes fest angestelltes Personal gelten bei Anträgen ab 2026 Pauschalen je nachgewiesenem Personenmonat. Sie betragen für Akademiker, Techniker und Facharbeiter sowie jeweils ähnliche Beschäftigte: bis 250 Vollzeitäquivalente 10.000/8.000/6.000 €, über 250 bis 1.000 Vollzeitäquivalente 11.000/8.800/6.600 € und darüber 13.000/10.400/7.800 €. Maßgeblich ist die Zahl der Vollzeitäquivalente der antragstellenden Rechtsperson zum Zeitpunkt der Antragstellung.
  • Gemein- und Betriebsausgaben: Die Personalpauschalen decken auch Gemein- und Reisekosten ab. Unmittelbar projektbedingte Ausgaben für Material und Bedarfsmittel sind gesondert berücksichtigungsfähig, bei Durchführbarkeitsstudien jedoch nicht.
  • Instrumente und Ausrüstung: Bei Entwicklungs- und standortrelevanten Technologievorhaben sind Instrumente und Ausrüstung förderfähig, soweit und solange sie im Projekt genutzt werden. Werden sie nur während eines Teils ihrer Lebensdauer im Projekt genutzt, ist nur die zeit- und projektanteilige Abschreibung förderfähig. Bei Durchführbarkeitsstudien sind diese Kosten ausgeschlossen.
  • Fremdleistungen: Auftragsforschung, technisches Wissen, erworbene oder lizenzierte Patente und Beratung müssen ausschließlich dem Vorhaben dienen. Die Konditionen müssen denen zwischen unabhängigen Unternehmen entsprechen.
  • Schutzrechte: Bei Innovationsbeihilfen für kleine und mittlere Unternehmen können Ausgaben für die Erlangung, Validierung und Verteidigung von Patenten und anderen immateriellen Vermögenswerten berücksichtigt werden.
  • Investitionen bei Anwendungsvorhaben: Förderfähig können materielle und immaterielle Vermögenswerte sein. Bei Investitionsbeihilfen gelten Vorgaben etwa zur Erweiterung oder grundlegenden Änderung einer Betriebsstätte; bei De-minimis-Förderung sind auch Umsetzungskosten möglich.

Die konkrete Anerkennung richtet sich nach den für den jeweiligen Antragsteller geltenden Abrechnungsvorgaben.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Für Entwicklungs- und standortrelevante Technologievorhaben gilt: Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt. Für Anwendungsvorhaben gilt ein separates Darlehensverfahren.

Projektskizze: Antragstellende reichen eine Projektskizze beim Projektträger Bayern der Bayern Innovativ GmbH ein. Dieser bewertet die Skizzen vergleichend, unter anderem nach Innovationshöhe, technischem Risiko und Verwertung. Bei standortrelevanten Vorhaben zählt auch die Bedeutung für Bayern. Informationen zur elektronischen Antragstellung stehen unter www.fips.bayern.de bereit. Ausgewählte Antragstellende werden zur Antragstellung aufgefordert.

Förderantrag: Ausgewählte Antragstellende reichen den formgebundenen Antrag elektronisch beim Projektträger ein. Die Zugangsdaten sind beim Projektträger erhältlich. Dieser prüft den Antrag und empfiehlt eine Förderentscheidung. Das Bayerische Staatsministerium für Wirtschaft, Landesentwicklung und Energie entscheidet und erlässt den Bescheid.

Anwendungsvorhaben: Antragstellende reichen die Antragsvordrucke bei ihrer Hausbank ein. Diese leitet den Antrag an die LfA Förderbank Bayern weiter. Die LfA holt eine technische Stellungnahme beim Projektträger Bayern ein und führt das bankmäßige Darlehensverfahren durch. Anschließend wird ein Darlehensangebot erstellt.

Wann ist die Einreichungsfrist?

Die Richtlinie nennt keine festen Einreichungsfristen für Projektskizzen oder Förderanträge; vorliegende Skizzen für Entwicklungs- und standortrelevante Technologievorhaben werden in der Regel zum Quartalsende bewertet. Die Richtlinie tritt planmäßig mit Ablauf des 31. Dezember 2029 außer Kraft.

Welche weiteren Anforderungen gelten?

  • Projektbeginn: Das Vorhaben darf erst beginnen, nachdem ein prüffähiger Förderantrag eingegangen ist: bei Entwicklungs- und standortrelevanten Technologievorhaben beim Projektträger, bei Anwendungsvorhaben bei der Hausbank.
  • Verwertungsberichte: Bei Entwicklungs- und standortrelevanten Technologievorhaben sieht die Richtlinie die Prüfung von Verwertungsberichten durch den Projektträger vor.
  • Zweckbindung: Mit Zuschüssen erworbene oder hergestellte Gegenstände müssen für den bewilligten Zweck verwendet werden. Die Dauer der Bindung wird im Förderbescheid festgelegt.
  • Ergebnisse: Bei geförderten Forschungsarbeiten kann der Förderbescheid Vorgaben enthalten, wie Ergebnisse für die Allgemeinheit nutzbar gemacht werden, etwa durch Veröffentlichung.

Weitere Fragen?

Wir von der HML Capital AG beantworten Ihre Fragen zum Förderprogramm gerne kostenfrei und unverbindlich. Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Über den Autor

Marius Lauermann ist Gründer und Partner der Fördermittelberatung HML Capital AG. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt er Startups und mittelständische Unternehmen dabei, öffentliche Zuschüsse für Innovationsprojekte zu beschaffen.

Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie sowie die offiziellen Informationen des Fördergebers und der zuständigen Programmstelle.

Weitere Artikel