HML Capital AG

Marius LauermannProgramme

Pro FIT Berlin

Das Programm zur Förderung von Forschung, Innovationen und Technologien (Pro FIT) des Landes Berlin unterstützt die Entwicklung neuer oder verbesserter Produkte, Verfahren und Dienstleistungen sowie deren Vorbereitung auf den Markt. Antragsberechtigt sind insbesondere Unternehmen und Forschungseinrichtungen mit Sitz oder organisatorisch eigenständiger Betriebsstätte in Berlin. Forschungseinrichtungen können grundsätzlich im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin oder Brandenburg gefördert werden. Das Programm soll die Forschungs- und Innovationsaktivitäten stärken und die wirtschaftliche Verwertung von Forschungsergebnissen in Berlin fördern.

Steckbrief

  • Förderart: Zuschuss und Darlehen
  • Antragsberechtigte: Unternehmen mit Sitz oder organisatorisch eigenständiger Betriebsstätte in Berlin; Forschungseinrichtungen in Berlin grundsätzlich im Verbund mit Unternehmen aus Berlin oder Brandenburg
  • Projektarten: Einzel- und Verbundvorhaben
  • Projektdauer: Soll drei Jahre nicht überschreiten; Verlängerung bei Projektverzögerungen möglich
  • Förderquote: Für KMU bis zu 80 % für industrielle Forschung und bis zu 60 % für experimentelle Entwicklung; Zuschüsse für Letztere sind nur unter bestimmten Voraussetzungen möglich, ansonsten kommen Darlehen infrage
  • Höchstförderung: Regulär bis zu 500.000 Euro Zuschuss je Projekt beziehungsweise Projektpartner und bis zu 1 Million Euro Darlehen je Projekt
  • Verfahren: Förderantrag über das IBB-Kundenportal; fachliche und kaufmännische Prüfung
  • Einreichungsfrist: Kein fester Stichtag in der Richtlinie angegeben
  • Fördergeber: Land Berlin, gegebenenfalls mit Mitteln des Europäischen Fonds für regionale Entwicklung
  • Bewilligende Stelle: Investitionsbank Berlin (IBB)

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind rechtlich selbstständige Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft und der sozialen Ökonomie, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen (KMU), sowie Hochschulen und Forschungseinrichtungen. Sie müssen ihren Sitz oder mindestens eine organisatorisch eigenständige Betriebsstätte in Berlin haben. Für Darlehen müssen Unternehmen einen Jahresabschluss nach HGB oder IAS/IFRS erstellen.

Forschungseinrichtungen können grundsätzlich nur im Verbund mit mindestens einem Unternehmen aus Berlin oder Brandenburg gefördert werden. Unternehmen, die keine KMU sind, können nur in einem Verbund gefördert werden, an dem grundsätzlich auch ein KMU und eine Forschungseinrichtung beteiligt sind.

Welche Projekte werden gefördert?

Für industrielle Forschung sind erhebliche technische Risiken und ein Fortschritt über den Stand der Technik hinaus erforderlich. Die experimentelle Entwicklung muss erkennbare technische Risiken und innovative Lösungen mit Alleinstellungsmerkmalen aufweisen. Projekt und Ergebnisse müssen ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig sein. Beiträge zu Klimaschutzzielen sind ausdrücklich erwünscht; der Förderfokus liegt vorrangig auf den Clustern der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg.

Die Richtlinie unterscheidet folgende Innovationsphasen:

  • Industrielle Forschung: Gewinnung neuer Kenntnisse für innovative Lösungen, etwa durch die Entwicklung von Teilen komplexer Systeme oder den Bau von Labormustern zur Validierung technologischer Grundlagen.
  • Experimentelle Entwicklung: Nutzung vorhandener Kenntnisse zur Entwicklung neuer oder verbesserter Lösungen, beispielsweise durch funktionsfähige Prototypen und Pilotprojekte unter realitätsnahen Bedingungen.
  • Produktionsaufbau, Marktvorbereitung und Markteinführung: Abschluss der marktnahen Entwicklung und Vorbereitung der kommerziellen Umsetzung, etwa durch Produktgestaltung, Vorbereitung der Serienfertigung sowie Marketing- und Vertriebstätigkeiten.

Das Projekt muss in Berlin durchgeführt werden und technisch umsetzbar erscheinen. Die Ergebnisse müssen Marktchancen besitzen und eine Grundlage für Wertschöpfung oder Beschäftigung schaffen. Ihre Verwertung muss in beziehungsweise von Berlin aus erfolgen oder überwiegend der Berliner Betriebsstätte zugutekommen; eine Nutzung in anderen EU-Mitgliedstaaten bleibt möglich. Ohne Förderung dürfte das Vorhaben nicht oder nur mit erheblichem Zeitverlust durchgeführt werden können.

Für industrielle Forschung sind erhebliche technische Risiken und ein Fortschritt über den Stand der Technik hinaus erforderlich. Die experimentelle Entwicklung muss erkennbare technische Risiken und innovative Lösungen mit Alleinstellungsmerkmalen aufweisen. Projekt und Ergebnisse müssen ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig sein. Beiträge zu Klimaschutzzielen sind ausdrücklich erwünscht; der Förderfokus liegt vorrangig auf den Clustern der Innovationsstrategie Berlin-Brandenburg.

Routinemäßige Änderungen an bestehenden Produkten, Prozessen oder Dienstleistungen zählen nicht zur experimentellen Entwicklung. Ausgeschlossen sind Auftragsentwicklungen, die überwiegend auf die Anforderungen eines einzelnen Kunden zugeschnitten und nicht breiter am Markt verwertbar sind. Ebenfalls ausgeschlossen sind Vorhaben, die gegen grundlegende ethische Prinzipien, die freiheitlich-demokratische Grundordnung, Menschenrechte oder geltende Nachhaltigkeitspflichten verstoßen.

Wie hoch ist die Förderung?

Pro FIT gewährt Zuschüsse und Darlehen grundsätzlich als Anteilsfinanzierung. Für die Projektförderung sind regulär bis zu 500.000 Euro Zuschuss je Projekt beziehungsweise Projektpartner und bis zu 1 Million Euro Darlehen je Projekt möglich. Bei übergeordnetem Standortinteresse können diese Grenzen ausnahmsweise überschritten werden. Die Projektdauer soll drei Jahre nicht überschreiten; bei Verzögerungen ist eine Verlängerung möglich.

Bemessungsgrundlage sind die förderfähigen Projektausgaben. Der nach Anwendung der Förderhöchstsätze verbleibende Eigenanteil muss bei staatlichen Beihilfen aus nicht öffentlichen Mitteln stammen.

Für kleine und mittlere Unternehmen (KMU) gelten folgende Fördersätze und Zuschläge:

  • Grundquoten: 50 % für industrielle Forschung und 25 % für experimentelle Entwicklung.
  • KMU-Zuschlag: 20 Prozentpunkte für kleine und 10 Prozentpunkte für mittlere Unternehmen.
  • Verbundbonus: 15 Prozentpunkte bei einer qualifizierten Zusammenarbeit zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen.
  • Industrielle Forschung: Mit KMU- und Verbundbonus bis zu 80 % für kleine und 75 % für mittlere Unternehmen als Zuschuss.
  • Experimentelle Entwicklung: Mit beiden Zuschlägen beträgt die maximale Beihilfeintensität 60 % für kleine und 50 % für mittlere Unternehmen.

Für den Verbundbonus müssen die beteiligten Forschungseinrichtungen 10 bis 70 % der förderfähigen Gesamtausgaben tragen. Der Kooperationsvertrag muss vorsehen, dass die Forschungseinrichtungen ihre Ergebnisse selbst verwerten oder einer Patentverwertungsagentur andienen. Ergebnisse, die keine geistigen Eigentumsrechte begründen, müssen der Fachöffentlichkeit oder der Öffentlichkeit in geeigneter Form zugänglich gemacht werden.

Für KMU wird die experimentelle Entwicklung grundsätzlich durch ein Darlehen gefördert. Ein Zuschuss ist bei thematischen Aufrufen möglich oder wenn das Projekt beide Forschungsphasen umfasst und das Darlehen für die experimentelle Entwicklung unter der Mindestgrenze von 50.000 Euro läge. Umfasst die Projektförderung sowohl die experimentelle Entwicklung als auch den Produktionsaufbau, die Marktvorbereitung oder die Markteinführung, erfolgt die Förderung dieser Phasen ausschließlich durch ein einheitliches Darlehen nach der De-minimis-Regelung.

Darlehen können bis zu 80 % der förderfähigen Ausgaben finanzieren. Für die beihilferechtliche Höchstgrenze zählt nicht der Darlehensbetrag, sondern das Bruttosubventionsäquivalent, also der berechnete Fördervorteil des Darlehens.

Für nichtwirtschaftliche Projekte von Forschungseinrichtungen können beihilfefreie Zuschüsse oberhalb der genannten Forschungshöchstsätze gewährt werden. Der Eigenanteil muss mindestens 25 % der gesamten förderfähigen Projektausgaben betragen.

Bei öffentlich grundfinanzierten Forschungseinrichtungen können bis zu 100 % der zusätzlichen, nicht durch die Grundfinanzierung gedeckten förderfähigen Ausgaben bezuschusst werden. Der Eigenanteil von mindestens 25 % der gesamten förderfähigen Projektausgaben bleibt erforderlich.

Welche Kosten sind förderfähig?

  • Personal: Projektbezogene Personalausgaben können berücksichtigt werden. Bei Unternehmen wird grundsätzlich ein Arbeitnehmerbrutto von höchstens 79.200 Euro, bei Forschungseinrichtungen ein Arbeitgeberbrutto von höchstens 91.200 Euro je Vollzeitbeschäftigtem und Jahr zugrunde gelegt.
  • Gemein- und Betriebsausgaben: Eine Restkostenpauschale von 40 % der direkten förderfähigen Personalausgaben deckt alle übrigen förderfähigen Kosten ab. Bei zuschussgeförderten Teilprojekten oder Projekten bis 200.000 Euro Gesamtausgaben ist sie verpflichtend.

Bei öffentlich grundfinanzierten Einrichtungen sind bei staatlichen Beihilfen für Forschung und Entwicklung nur zusätzliche, nicht bereits öffentlich finanzierte Projektausgaben förderfähig.

Die folgenden Sachausgaben können einzeln berücksichtigt werden, wenn die Restkostenpauschale nicht genutzt wird:

  • Fremdleistungen: Projektbezogene externe Leistungen sind grundsätzlich bis zu 50 % der förderfähigen Personalausgaben je Antragsteller berücksichtigungsfähig. Leistungen verbundener Unternehmen sind ausgeschlossen.
  • Material: Projektmaterial für Prototypen oder zum Verbrauch sowie die zeitweise Nutzung von Spezialsoftware und Serverkapazitäten können ab 200 Euro je Rechnung berücksichtigt werden.
  • Schutzrechte: Notwendige Ausgaben für Erstanmeldungen können bei kleinen und mittleren Unternehmen über ein Darlehen nach der De-minimis-Regelung und bei beihilfefreien Zuwendungen an Forschungseinrichtungen berücksichtigt werden.
  • Marktvorbereitung und Markteinführung: Projektbezogene Ausgaben können ab 200 Euro je Rechnung berücksichtigt werden.
  • Anlagen, Geräte und Reisen: Bei beihilfefreien Zuwendungen an Forschungseinrichtungen können solche Einzelausgaben ab 200 Euro je Rechnung berücksichtigt werden, soweit sie Artikel 25 Absatz 3 AGVO entsprechen. Zusammen mit weiteren solchen Einzelausgaben dürfen sie höchstens 50 % der förderfähigen Personalausgaben je Antragsteller betragen.

Der allgemeine beihilferechtliche Rahmen nach Artikel 25 der Allgemeinen Gruppenfreistellungsverordnung umfasst zusätzlich die folgende Kostenart; dies bedeutet nicht, dass sie im Programm unabhängig von dessen Ausgabenregeln anerkannt wird:

  • Instrumente und Ausrüstung: Werden sie nur während eines Teils ihrer Lebensdauer für das Vorhaben genutzt, ist grundsätzlich nur die projektbezogene Abschreibung während der Projektlaufzeit beihilfefähig, nicht der gesamte Anschaffungspreis.

Die konkrete Anerkennung richtet sich nach den für den jeweiligen Antragsteller geltenden Abrechnungsvorgaben.

Wie läuft das Antragsverfahren ab?

Das Antragsverfahren umfasst die Antragstellung sowie eine fachliche und kaufmännische Prüfung.

Antragstellende reichen das Antragsformular und die erforderlichen Unterlagen elektronisch über das Kundenportal der Investitionsbank Berlin (IBB) ein. Bei Verbundprojekten stellt jeder Partner einen eigenen Antrag; die gemeinsam erstellte Projektbeschreibung soll gesammelt durch die Projektkoordination eingereicht werden.

Externe Fachgutachtende prüfen, ob das Projekt inhaltlich förderfähig und förderwürdig ist. Bei positivem Ergebnis teilt die IBB die mögliche Finanzierung mit und fordert Unterlagen für die kaufmännische Prüfung an. Diese führt die IBB durch. Über die Förderung entscheidet ein Förderausschuss; die IBB erteilt den Bescheid oder schließt den Zuwendungsvertrag.

Wann ist die Einreichungsfrist?

Die Richtlinie nennt keinen gesonderten Einreichungsstichtag. Sie gilt für Förderanträge, die bis zum 31. Dezember 2027 bei der IBB eingehen.

Wie werden die Fördermittel ausgezahlt und abgerechnet?

Zuschüsse grundsätzlich nachträglich und quartalsweise ausgezahlt. Darlehen werden auf Anforderung in Tranchen zu vereinbarten, aus der Projektplanung abgeleiteten Zeitpunkten ausgezahlt.

Welche weiteren Anforderungen gelten?

  • Standort und Verwertung: Das Projekt muss in Berlin durchgeführt werden. Die Ergebnisse müssen in oder von Berlin aus verwertet werden oder überwiegend der Berliner Betriebsstätte zugutekommen. Eine Nutzung von Forschungsergebnissen in anderen EU-Mitgliedstaaten bleibt möglich.
  • Verbund und Verwertung: Bei Verbundprojekten muss ein Kooperationsvertrag die Zusammenarbeit und insbesondere die wirtschaftliche Verwertung der Ergebnisse regeln. Bei Antragstellung genügt zunächst ein Entwurf.
  • Nachhaltigkeit: Projekt und Ergebnisse müssen ökonomisch, ökologisch und sozial nachhaltig sein. Dazu zählen die Minimierung des Einsatzes natürlicher Ressourcen und die Beachtung der Chancengleichheit.
  • Änderungen: Förderempfangende müssen relevante Änderungen gegenüber den Antragsangaben mitteilen, etwa bei Eigentumsverhältnissen oder Projektdurchführungsort.
  • Öffentlichkeit und Erfolgskontrolle: Förderempfangende müssen eine zusammenfassende Projektbeschreibung und gegebenenfalls Bildmaterial zur Veröffentlichung bereitstellen. Die Angaben können für Statistik und Erfolgskontrolle ausgewertet werden.
  • EU-Sichtbarkeit: Bei EU-kofinanzierten Projekten gelten die Vorgaben zur Sichtbarkeit und Kommunikation der EU-Förderung.
  • Umweltprüfung: Förderempfangende können bis zum Abschluss der Verwendungsnachweisprüfung verpflichtet werden, eine Umweltverträglichkeitsprüfung auf eigene Kosten durchführen zu lassen.

Weitere Fragen?

Wir von der HML Capital AG beantworten Ihre Fragen zum Förderprogramm gerne kostenfrei und unverbindlich. Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.

Über den Autor

Marius Lauermann ist Gründer und Partner der Fördermittelberatung HML Capital AG. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt er Startups und mittelständische Unternehmen dabei, öffentliche Zuschüsse für Innovationsprojekte zu beschaffen.

Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie sowie die offiziellen Informationen des Fördergebers und der zuständigen Programmstelle.

Weitere Artikel