Marius LauermannProgramme
BiodivDetect-Förderprogramm des BMFTR
BiodivDetect unterstützt die Entwicklung und Erprobung innovativer Technologien und Methoden zur Erfassung und Bewertung bislang unzureichend erforschter Aspekte der Biodiversität. Es richtet sich insbesondere an inter- und transdisziplinäre Verbünde aus Unternehmen, Hochschulen, Forschungseinrichtungen und weiteren geeigneten Akteuren, deren Vorhaben einen konkreten Beitrag zu Monitoring, Naturschutz, Planung oder Management leisten. Das zweistufige Auswahlverfahren ist fachlich anspruchsvoll; entscheidend sind insbesondere die wissenschaftlich-technische Qualität, der Innovationsgehalt, die Umsetzbarkeit sowie das Anwendungs- und Transferpotenzial. Mit Förderquoten von bis zu 80 % für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung sowie einer Gesamtförderung von bis zu 1,5 Mio. € je Verbundvorhaben bietet das Programm für passende Forschungsvorhaben attraktive Förderperspektiven.
Steckbrief
- Förderart: Zuschuss
- Antragsberechtigte: Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Fachhochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen, Forschungsmuseen, Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen sowie weitere geeignete Organisationen
- Projektarten: Ausschließlich inter- und transdisziplinäre Verbundvorhaben
- Förderquote: Bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung; Grundlagenforschung bis zu 100 %
- Höchstförderung: Bis zu 1,5 Mio. € je Verbundvorhaben
- Förderdauer: In der Regel 36 Monate
- Verfahren: Zweistufig: Projektskizze und förmlicher Förderantrag
- Einreichungsfrist: 26. November 2026
- Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
- Projektträger: Projektträger Jülich (PtJ)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft sowie Hochschulen, Fachhochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen. Darüber hinaus können Forschungsmuseen, Einrichtungen mit naturkundlichen Sammlungen sowie Einrichtungen von Bund, Ländern und Kommunen Anträge stellen. Auch Einzelunternehmen, Personengesellschaften, Genossenschaften, Stiftungen, Vereine und Verbände sind förderfähig, sofern sie einen fachlich begründeten Beitrag zum Vorhaben leisten. Zum Zeitpunkt der Auszahlung muss eine Betriebsstätte, Niederlassung oder sonstige Einrichtung in Deutschland bestehen.
Gefördert werden ausschließlich inter- und transdisziplinäre Verbundvorhaben. Die Konsortien sollen wissenschaftliche Expertise mit anwendungsorientierter Entwicklung, Erprobung und Weiterentwicklung von Technologien, Methoden und Bewertungsansätzen verbinden. Eine Verbundkoordination ist zu benennen; die Partner regeln ihre Zusammenarbeit in einer schriftlichen Kooperationsvereinbarung.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Technologien und Methoden zur Erfassung und Bewertung bislang unzureichend erforschter Aspekte der Biodiversität in Deutschland entwickeln, erproben und in die Anwendung überführen. Die Vorhaben sollen Wissenslücken zur taxonomischen, genetischen und funktionellen Vielfalt schließen und einen konkreten Nutzen für Monitoring, Naturschutz, Planung, Management oder Entscheidungsprozesse schaffen.
Im Mittelpunkt stehen drei miteinander zu verbindende Förderschwerpunkte:
- Werkzeuge entwickeln und Technologien nutzen: Entwicklung, Weiterentwicklung und kombinierte Anwendung praxistauglicher Verfahren zur Erfassung und Analyse verborgener Biodiversität. Dazu zählen etwa Fernerkundung, eDNA und Metabarcoding, umweltgenetische Sequenzierung, Bild- und Akustiksysteme, KI-gestützte Klassifikation, Robotik sowie Softwarelösungen und die Zusammenführung unterschiedlicher Monitoringdaten.
- Verborgene Biodiversität erfassen und funktionale Bedeutung erschließen: Systematische Erfassung, Beschreibung und Einordnung bislang unbekannter oder unzureichend charakterisierter Arten, genetischer Vielfalt und ökologischer Funktionen. Förderfähig sind beispielsweise die Charakterisierung neu entdeckter Arten, die Untersuchung kryptischer Artenkomplexe sowie die Analyse von Zusammenhängen zwischen Organismen, Ökosystemfunktionen und Umweltfaktoren.
- Technologien implementieren und Erkenntnisse in Anwendungen überführen: Erprobung und Integration der entwickelten Technologien, Daten und Bewertungsansätze in naturschutzfachliche, planerische oder regulatorische Verfahren. Dazu gehören operative Bewertungs- und Entscheidungsinstrumente, die Einbindung in Monitoring- und Berichtssysteme, Technologietransfer, Standardisierung sowie geeignete Citizen-Science-Ansätze.
Die Vorhaben sollen Themen aus allen drei Förderschwerpunkten miteinander verbinden. Zudem sind die aktive Einbindung relevanter Stakeholder und ein belastbarer Plan für die weitere Nutzung der Ergebnisse nach Projektende erforderlich.
Der räumliche Fokus liegt auf terrestrischen Ökosystemen und aquatischen Systemen des Festlands, insbesondere Fließ- und Stillgewässern. Marine Systeme sind nicht Gegenstand der Förderung.
Nicht geeignet sind in der Regel Vorhaben, die keinen erkennbaren Anwendungs- und Transferbezug aufweisen. Dazu zählen insbesondere:
- reine Grundlagenvorhaben ohne geplante Erprobung oder Anwendung der entwickelten Lösungen
- Vorhaben ohne nachvollziehbaren Mehrwert für die Erfassung, Bewertung oder Nutzung von Biodiversitätsdaten
- Projekte ohne Einbindung relevanter Praxis- und Transferpartner
- Vorhaben mit ausschließlichem Bezug zu marinen Ökosystemen
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Die beantragte Gesamtzuwendung soll pro Verbundvorhaben 1,5 Mio. € nicht überschreiten. Die Förderdauer beträgt in der Regel bis zu 36 Monate.
Bei Unternehmen sowie Forschungseinrichtungen mit wirtschaftlichen Tätigkeiten bilden die förderfähigen projektbezogenen Kosten die Bemessungsgrundlage. Sie werden unter Berücksichtigung der beihilferechtlichen Vorgaben anteilig finanziert; eine angemessene Eigenbeteiligung ist erforderlich.
Für Unternehmen gelten – abhängig von der Art der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten – folgende Förderquoten:
- Grundlagenforschung: bis zu 100 %
- Industrielle Forschung: bis zu 50 %
- Experimentelle Entwicklung: bis zu 25 %
- Kooperations- und Verbreitungszuschlag: unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 15 Prozentpunkte
- Maximale Förderquote: insgesamt bis zu 80 % der beihilfefähigen Kosten für industrielle Forschung und experimentelle Entwicklung
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie vergleichbare Institutionen können nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Einzelfall mit bis zu 100 % der förderfähigen projektbezogenen Ausgaben beziehungsweise Kosten gefördert werden. Hochschulen und Universitätskliniken erhalten bei nichtwirtschaftlichen Forschungsvorhaben zusätzlich eine Projektpauschale von 20 %.
Welche Kosten sind förderfähig?
Zu den förderfähigen projektbezogenen Ausgaben und Kosten können insbesondere zählen:
- Personal für Forschung, Entwicklung, Erprobung und Projektumsetzung
- Reise- und Sachausgaben
- projektbezogene Unteraufträge und Dienstleistungen
- Geräteinvestitionen, soweit sie für das Forschungs- und Entwicklungsvorhaben erforderlich sind
- forschungsintensive Anlagenbestandteile, die noch weiterentwickelt und erstmals in der Praxis erprobt werden müssen
- Ausgaben und Kosten für Wissenschaftskommunikation sowie für den Austausch über den Forschungsprozess und die Ergebnisse mit der Öffentlichkeit
Ob und in welcher Höhe einzelne Kosten anerkannt werden, hängt von ihrer unmittelbaren Zuordnung zum Vorhaben sowie von den Vorgaben für die jeweilige Kosten- oder Ausgabenbasis ab. Nicht förderfähig sind Bauinvestitionen sowie Investitionen in Demonstrations- oder Referenzanlagen, soweit diese nicht in unmittelbarem Zusammenhang mit dem Forschungs- und Entwicklungsgegenstand stehen.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Förderverfahren ist zweistufig:
- Projektskizze: In der ersten Verfahrensstufe wird eine aussagefähige Projektskizze in deutscher Sprache über das Antragsportal easy-Online beim Projektträger Jülich eingereicht. Bei Verbundvorhaben reicht der Verbundkoordinator eine gemeinsame Skizze für das gesamte Konsortium ein. Die Skizze soll insbesondere Thema, Zielsetzung, Innovationsgehalt, Arbeits- und Zeitplan, beantragte Fördersumme, Verbundstruktur, Verwertungsperspektive sowie die Einbindung relevanter Stakeholder erläutern.
- Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Projektskizze werden die ausgewählten Antragstellenden zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Dieser ist ebenfalls über easy-Online einzureichen und konkretisiert insbesondere Arbeitsplan, Zeitplanung, Kosten und Finanzierung sowie die Aufgabenverteilung im Verbund. Über die Förderung entscheidet die Bewilligungsbehörde im Rahmen der verfügbaren Haushaltsmittel.
Wann ist die Abgabefrist?
Stichtag für die Einreichung ist der 26. November 2026. Die Vorlagefrist gilt nicht als Ausschlussfrist; später eingereichte Skizzen können jedoch möglicherweise nicht mehr berücksichtigt werden.
Wie wird die Förderung ausbezahlt?
Die Auszahlung und Abrechnung der Fördermittel erfolgen nach Maßgabe des Zuwendungsbescheids und der einschlägigen Nebenbestimmungen des BMFTR. Werden die Mittel im Abrufverfahren bereitgestellt, gelten die besonderen Regelungen für den mittelbaren Mittelabruf. Für die elektronische Bearbeitung empfiehlt das BMFTR die Nutzung von profi-Online.
Die Zuwendungsempfänger müssen die Verwendung der Fördermittel nachweisen und dem BMFTR beziehungsweise dem Projektträger die für Erfolgskontrollen erforderlichen Informationen zeitnah zur Verfügung stellen. Die Bewilligungsbehörde und der Bundesrechnungshof können die ordnungsgemäße Verwendung der Mittel prüfen.
Während der Projektlaufzeit sind zudem die wissenschaftlichen Ergebnisse, Methoden und Forschungsdaten nachvollziehbar zu dokumentieren. Es wird erwartet, dass ein Datenmanagementplan erstellt und umgesetzt wird. Die gewonnenen Forschungsdaten sollen nach Projektabschluss möglichst in nachnutzbarer Form langfristig gesichert und – soweit möglich – über geeignete Repositorien oder Forschungsdatenzentren zugänglich gemacht werden.
Passt das Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben?
Wir prüfen unverbindlich, ob Ihr Vorhaben grundsätzlich zu BiodivDetect passt, welche Voraussetzungen für ein inter- und transdisziplinäres Verbundprojekt erfüllt sein müssen und ob weitere Förderprogramme infrage kommen. Senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail oder buchen Sie direkt einen unverbindlichen Termin.
Über den Autor
Marius Lauermann ist Gründer und Partner der Fördermittelberatung HML Capital AG. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt er Startups und mittelständische Unternehmen dabei, öffentliche Zuschüsse für Innovationsprojekte zu beschaffen.
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie sowie die offiziellen Informationen des Fördergebers und der zuständigen Programmstelle.
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