Marius LauermannProgramme
Maritimes Forschungsprogramm des BMWE
Das Maritime Forschungsprogramm unterstützt die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Technologien, Produkte und Dienstleistungen für die maritime Wirtschaft. Es richtet sich insbesondere an technologieorientierte Unternehmen und Verbünde, deren Vorhaben einen konkreten Beitrag zu Klimaschutz, Umweltschutz, Digitalisierung, maritimer Sicherheit oder der nachhaltigen Nutzung von Meeresressourcen leisten. Das zweistufige Auswahlverfahren ist fachlich anspruchsvoll; entscheidend sind insbesondere der Beitrag zu den spezifischen Förderzielen, der Innovationsgehalt und eine überzeugende Verwertungsstrategie. Mit Förderquoten von insgesamt bis zu 80 Prozent für Unternehmen und ohne einheitlich festgelegte programmspezifische Förderhöchstsumme ist das Programm für passende Vorhaben wirtschaftlich sehr attraktiv.
Steckbrief
- Förderart: Zuschuss
- Antragsberechtigte: Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie öffentliche und gemeinnützige Institutionen
- Projektarten: Einzel- und Verbundvorhaben
- Förderquote: Je nach Vorhabenart bis zu 80 %; für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Forschungseinrichtungen bis zu 100 %
- Höchstförderung: Bis zu 55 Mio. € je Unternehmen und Vorhaben
- Verfahren: Zweistufig: Projektskizze und Förderantrag
- Einreichungsfrist: Laufende Einreichung; kein allgemeiner Stichtag
- Fördergeber: Bundesministerium für Wirtschaft und Energie (BMWE)
- Projektträger: Projektträger Jülich (PtJ)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen der gewerblichen Wirtschaft mit Betriebsstätte oder Niederlassung in Deutschland, einschließlich Start-ups und KMU, sowie Hochschulen, Forschungseinrichtungen, Einrichtungen von Kommunen, Ländern und Bund sowie gemeinnützige Organisationen. Förderfähig sind Einzel- und Verbundvorhaben. In der Regel werden unternehmensgeführte Verbundprojekte gefördert, in denen Partner aus Wirtschaft und Forschung interdisziplinär zusammenarbeiten.
Besonders relevant ist das Programm für Werften, Reedereien, maritime Zulieferer sowie Anbieter innovativer Technologien und Dienstleistungen für den maritimen Einsatz. Im Fokus stehen Vorhaben entlang der gesamten maritimen Wertschöpfungskette – von der Materialentwicklung und digitalisierten Produktion bis zur Demonstration komplexer maritimer Systeme.
Für Verbundvorhaben kommen insbesondere Kooperationen zwischen Unternehmen und Forschungseinrichtungen infrage, die Lösungen für eine klimafreundliche und ressourcenschonende Schifffahrt, maritime Digitalisierung und Automatisierung, Sicherheit maritimer Infrastrukturen oder den Schutz und die nachhaltige Nutzung der Meere entwickeln. KMU und Start-ups sind ausdrücklich erwünscht.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Forschungs-, Entwicklungs- und Innovationsvorhaben sowie Investitionen in Demonstratoren und Innovationscluster, die zukunftsweisende Technologien und Dienstleistungen für die maritime Wirtschaft entwickeln und erproben. Das Vorhaben muss mit einem hohen wissenschaftlichen und technischen Risiko verbunden sein und einen erkennbaren Beitrag zu den Förderzielen leisten.
Im Mittelpunkt stehen fünf Förderschwerpunkte:
- Klimaneutrales Schiff (MARITIME.zeroGHG): klimaneutrale Schiffs- und Antriebskonzepte, alternative Kraftstoffe, Energieeffizienz, erneuerbare Energien, digitale Energiemanagementsysteme und Technologien zur Minderung von Treibhausgasemissionen
- Maritimer Umweltschutz (MARITIME.green): Technologien zur Verringerung von Schadstoff- und Lärmemissionen, zum Recycling maritimer Produkte, zum Schutz der marinen Biodiversität sowie zur Reinigung der Meere
- Maritime Digitalisierung (MARITIME.smart): KI-basierte, vernetzte, automatisierte und autonome Systeme für Schifffahrt und maritime Produktion, einschließlich Robotik, Assistenzsystemen und digital vernetzter Fertigung
- Maritime Sicherheit (MARITIME.safe): Sicherheitslösungen für Schiffe, Häfen, Offshore-Anlagen und weitere kritische maritime Infrastrukturen, etwa zur Zustandsüberwachung, Ladungssicherung oder Absicherung autonomer Systeme
- Maritime Ressourcen (MARITIME.value): Unterwassersysteme sowie Technologien für Monitoring, Inspektion, Wartung und die nachhaltige Nutzung maritimer Ressourcen, beispielsweise im Offshore-Bereich oder bei der Detektion und Räumung von Munition im Meer
Förderfähig können zudem Demonstrations- und Erprobungsvorhaben unter realitätsnahen Einsatzbedingungen sowie Maßnahmen für Wissenstransfer und Innovationscluster sein.
Das Vorhaben muss einen nachvollziehbaren technologischen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik aufweisen. Entscheidend sind zudem eine überzeugende Gesamtkonzeption, die fachliche und wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Partner sowie eine belastbare Verwertungsstrategie. Bei Projekten zum klimaneutralen Schiff wird insbesondere das erwartete Treibhausgas-Einsparpotenzial berücksichtigt.
Nicht ausreichend sind in der Regel Vorhaben ohne relevantes wissenschaftlich-technisches Entwicklungsrisiko oder ohne erkennbaren maritimen Anwendungsbezug. Dazu zählen insbesondere:
- reine Standardlösungen oder der Einsatz bereits verfügbarer Technologien ohne eigene Entwicklungsleistung
- geringfügige Anpassungen bestehender Produkte, Verfahren oder Dienstleistungen
- Vorhaben ohne belastbaren Entwicklungs-, Erprobungs- und Verwertungsansatz
- Projekte, die keinen sichtbaren Beitrag zu mindestens einem Förderschwerpunkt leisten
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als Projektförderung in Form eines nicht rückzahlbaren Zuschusses gewährt. Bei Unternehmen bilden die förderfähigen projektbezogenen Kosten die Bemessungsgrundlage; die Zuwendung erfolgt in der Regel als Anteilfinanzierung. Für Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen ist bei nichtwirtschaftlichen Tätigkeiten eine Vollfinanzierung möglich.
Für kleine und mittlere Unternehmen sind – abhängig von der Art der Forschungs- und Entwicklungsarbeiten – folgende Förderquoten möglich:
- Industrielle Forschung: bis zu 70 % für kleine und bis zu 60 % für mittlere Unternehmen
- Experimentelle Entwicklung: bis zu 45 % für kleine und bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
- Kooperationszuschlag: unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 15 %
- Maximale Förderquote: insgesamt bis zu 80 %
Die Förderquote von bis zu 80 % gilt nicht pauschal. Die konkrete Quote wird für jeden Projektpartner und dessen Tätigkeiten gesondert bestimmt. Maßgeblich sind insbesondere die Unternehmensgröße, die Einordnung der Arbeiten als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung sowie die Voraussetzungen für eine wirksame Zusammenarbeit, eine breite Verbreitung der Ergebnisse oder regionale Förderzuschläge.
Für Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können nichtwirtschaftliche Tätigkeiten im Einzelfall mit bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben beziehungsweise Kosten gefördert werden.
Welche Kosten sind förderfähig?
Zu den förderfähigen projektbezogenen Kosten können insbesondere zählen:
- Personal für Forschung, Entwicklung und Innovation
- Instrumente, Ausrüstung, Gebäude und Grundstücke, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
- Auftragsforschung sowie technische und wissenschaftliche Beratungsleistungen
- Patente, Lizenzen, Know-how und weitere projektbezogen erworbene Schutzrechte
- zusätzliche Gemeinkosten sowie unmittelbar durch das Vorhaben entstehende Material- und Betriebskosten
- Kosten für Studien, Demonstratoren, Erprobungs- und Versuchsinfrastrukturen sowie Innovationscluster, soweit diese dem jeweiligen Fördertatbestand zuzuordnen sind
Ob und in welcher Höhe einzelne Kosten anerkannt werden, hängt von ihrer unmittelbaren Zuordnung zum Vorhaben sowie von der jeweiligen Förderkategorie ab. Kosten für Instrumente, Ausrüstung, Gebäude und Grundstücke können grundsätzlich nur mit ihrem projektbezogenen Nutzungs- oder Abschreibungsanteil berücksichtigt werden.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Förderverfahren ist zweistufig:
- Projektskizze: Die Projektskizze wird elektronisch über das Antragsportal easy-Online beim Projektträger Jülich eingereicht. Bei Verbundvorhaben reicht der Verbundkoordinator eine gemeinsame Skizze ein. Das Programm folgt keinem Call-System; Projektskizzen können fortlaufend eingereicht werden. Bewertet werden insbesondere der Innovationsgehalt und die wissenschaftlich-technische Qualität, der Nutzen und die Verwertungsstrategie, die wirtschaftlichen und technischen Risiken sowie die Gesamtkonzeption des Vorhabens.
- Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Projektskizze erfolgt – vorbehaltlich verfügbarer Haushaltsmittel – die Empfehlung zur Antragstellung. Der förmliche Förderantrag wird ebenfalls über easy-Online eingereicht und konkretisiert insbesondere das Vorhaben, den Zeitplan, die Kosten und Finanzierung sowie bei Verbundvorhaben die Aufgabenverteilung der Partner. Nach der fachlichen und administrativen Prüfung entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Förderung.
Wichtig: Aus der positiven Bewertung einer Projektskizze oder der Aufforderung zur Antragstellung entsteht kein Anspruch auf Förderung. Das Vorhaben darf bei Antragstellung noch nicht begonnen haben. Als Projektbeginn gilt grundsätzlich bereits der Abschluss eines dem Vorhaben zuzurechnenden Lieferungs- oder Leistungsvertrags; Planungs- und Genehmigungsverfahren gelten dagegen nicht als Projektbeginn.
Wie wird die Förderung ausbezahlt?
Nach der Bewilligung werden die Fördermittel über das Verfahren profi-Online ausgezahlt. Je nach Finanzierungsart erfolgt die Bereitstellung der Mittel im Abrufverfahren und nach Maßgabe des tatsächlichen Mittelbedarfs sowie der Vorgaben des Zuwendungsbescheids.
Die Zuwendungsempfänger müssen die entstandenen Kosten beziehungsweise Ausgaben dokumentieren und die ordnungsgemäße, zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nachweisen. Während der Projektlaufzeit sind außerdem die Entwicklung und Verwertung der Ergebnisse fortlaufend zu dokumentieren; der Verwertungsplan ist jährlich zu aktualisieren.
Passt das Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben?
Wir prüfen unverbindlich, ob das Programm grundsätzlich zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Innovationsprojekt passt und ob weitere Förderprogramme infrage kommen. Senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail oder buchen Sie direkt einen unverbindlichen Termin.
Über den Autor
Marius Lauermann ist Gründer und Partner der Fördermittelberatung HML Capital AG. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt er Startups und mittelständische Unternehmen dabei, öffentliche Zuschüsse für Innovationsprojekte zu beschaffen.
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie sowie die offiziellen Informationen des Fördergebers und der zuständigen Programmstelle.
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