HML Capital AG

Marius LauermannProgramme

NewSpace-Förderprogramm des BMFTR

Das NewSpace-Förderprogramm unterstützt die Entwicklung neuer oder wesentlich verbesserter Anwendungen, Dienste und Nutzergeräte auf Basis von Galileo-Daten und -Diensten. Es richtet sich insbesondere an technologieorientierte Unternehmen und Verbünde, bei deren Vorhaben Galileo eine zentrale und nicht lediglich austauschbare Funktion übernimmt. Das zweistufige Auswahlverfahren ist fachlich anspruchsvoll; entscheidend sind insbesondere der Beitrag zu den spezifischen Förderzielen und die überzeugende Einbindung von Galileo. Mit Förderquoten von insgesamt bis zu 80 Prozent für KMU und ohne allgemein festgelegte Förderhöchstsumme ist das Programm für passende Vorhaben wirtschaftlich sehr attraktiv.

Steckbrief

  • Förderart: Zuschuss
  • Antragsberechtigte: Unternehmen, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie weitere Institutionen
  • Projektarten: Einzel- und Verbundvorhaben
  • Förderquote: Für KMU insgesamt bis zu 80 %
  • Höchstförderung: Keine einheitliche Höchstsumme je Vorhaben genannt
  • Verfahren: Zweistufig: Projektskizze und Förderantrag
  • Einreichungsfrist : Kein allgemeiner Stichtag in der Richtlinie genannt
  • Fördergeber: Bundesministerium für Forschung, Technologie und Raumfahrt (BMFTR)
  • Projektträger: Deutsche Raumfahrtagentur im DLR

Wer wird gefördert?

Antragsberechtigt sind Unternehmen einschließlich Start-ups und KMU, Hochschulen, Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen sowie weitere öffentliche und zivilgesellschaftliche Institutionen. Einzelvorhaben richten sich vorrangig an Unternehmen. Bei Verbundvorhaben muss mindestens ein Unternehmen beteiligt sein; die Partner sollen komplementäre Kompetenzen einbringen und klar abgegrenzte Aufgaben übernehmen.

Besonders relevant ist das Programm für NewSpace-Unternehmen sowie für Anbieter von Drohnen-, Robotik- und Mobilitätslösungen, die Galileo-Daten oder -Dienste in neue oder wesentlich verbesserte Produkte, Anwendungen und Dienstleistungen integrieren. Weitere mögliche Zielgruppen sind Unternehmen, die Galileo-basierte Lösungen für Logistik, Landwirtschaft, Krisenmanagement oder kritische Infrastrukturen entwickeln. Für Verbundvorhaben kommen insbesondere Kooperationen zwischen technologieorientierten Unternehmen und Forschungseinrichtungen infrage.

Welche Projekte werden gefördert?

Gefördert werden Forschungs- und Entwicklungsvorhaben, die Galileo-Daten oder -Dienste für neue oder wesentlich verbesserte Anwendungen, Dienste oder Nutzergeräte nutzen. Galileo muss dabei eine wesentliche Funktion innerhalb der technischen Lösung übernehmen. Das Vorhaben soll einen konkreten Anwendungsfall adressieren und die Leistungsfähigkeit bestehender Lösungen deutlich verbessern oder neue Nutzungsmöglichkeiten für Galileo erschließen. Förderfähig können beispielsweise sein:

  • Galileo-Anwendungen für Mobilität, Logistik, Landwirtschaft oder Krisenmanagement
  • neue oder wesentlich verbesserte GNSS-Empfänger sowie Positions- und Zeitbestimmungsdienste
  • Galileo-basierte Lösungen für Drohnen, Robotik und autonome Systeme
  • Anwendungen, die Galileo mit KI, Geoinformationen, 5G/6G oder Sensortechnik verbinden
  • Demonstrationsvorhaben zur Erprobung neuer Galileo-Anwendungen unter realistischen Bedingungen

Das Vorhaben muss einen erkennbaren technologischen Fortschritt gegenüber dem Stand der Technik aufweisen und einen nachvollziehbaren Entwicklungs- und Erprobungsplan sowie eine belastbare Verwertungsperspektive enthalten. Nicht ausreichend ist ein lediglich allgemeiner Bezug zu Raumfahrt, Satellitendaten oder Digitalisierung. In der Regel nicht geeignet sind insbesondere:

  • Vorhaben, in denen Galileo-Daten oder -Dienste keine wesentliche Funktion übernehmen
  • reine Standardsoftware oder die bloße Integration marktüblicher Komponenten
  • geringfügige Weiterentwicklungen ohne relevantes technisches Entwicklungsrisiko
  • die reine Markteinführung bereits entwickelter Lösungen

Anwendungen des verschlüsselten Public Regulated Service (PRS) sind von der Förderung ausgeschlossen.

Wie hoch ist die Förderung?

Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss gewährt. Bei Unternehmen bilden die förderfähigen projektbezogenen Kosten die Bemessungsgrundlage; ein angemessener Eigenanteil ist erforderlich. Eine einheitliche Förderhöchstsumme je Vorhaben ist in der Förderrichtlinie nicht festgelegt. Für kleine und mittlere Unternehmen sind – abhängig von der Art der FuE-Tätigkeiten – folgende Förderquoten möglich:

  • Industrielle Forschung: bis zu 70 % für kleine und bis zu 60 % für mittlere Unternehmen
  • Experimentelle Entwicklung: bis zu 45 % für kleine und bis zu 35 % für mittlere Unternehmen
  • Kooperationszuschlag: unter bestimmten Voraussetzungen zusätzlich bis zu 15 %
  • Maximale Förderquote: insgesamt bis zu 80 %

Die maximale Förderquote von 80 % gilt nicht pauschal. Die konkrete Quote wird für jeden Projektpartner und dessen Tätigkeiten gesondert bestimmt. Maßgeblich sind insbesondere die Unternehmensgröße, die Einordnung der Arbeiten als industrielle Forschung oder experimentelle Entwicklung sowie die Voraussetzungen für einen möglichen Kooperationszuschlag.

Hochschulen sowie Forschungs- und Wissenschaftseinrichtungen können bei nichtwirtschaftlichen Vorhaben grundsätzlich mit bis zu 100 % der förderfähigen Ausgaben gefördert werden. Hochschulen und Universitätskliniken kann zusätzlich eine Projektpauschale in Höhe von 20 % gewährt werden.

Welche Kosten sind förderfähig?

Zu den förderfähigen projektbezogenen Kosten können insbesondere zählen:

  • Personal für Forschung und Entwicklung
  • Instrumente und Ausrüstungen, soweit und solange sie für das Vorhaben genutzt werden
  • Auftragsforschung sowie projektbezogene technische und wissenschaftliche Beratungsleistungen
  • Lizenzen, Patente und weiteres für das Vorhaben benötigtes Wissen
  • unmittelbar durch das Vorhaben entstehende Material- und Betriebskosten
  • Kommunikation und Veröffentlichung der Forschungsergebnisse

Ob und in welcher Höhe einzelne Kosten anerkannt werden, hängt von ihrer unmittelbaren Zuordnung zum Vorhaben und den Vorgaben der Förderrichtlinie ab. Kosten für Instrumente und Ausrüstungen können gegebenenfalls nur mit ihrem projektbezogenen Nutzungs- oder Abschreibungsanteil berücksichtigt werden.

Wie läuft das Förderverfahren ab?

Das Förderverfahren ist zweistufig:

  1. Projektskizze: Die deutschsprachige Projektskizze darf höchstens zehn Seiten umfassen und wird über das Antragsportal easy-Online eingereicht. Bei Verbundvorhaben reicht der Koordinator eine gemeinsame Skizze für alle Partner ein. Die Deutsche Raumfahrtagentur bewertet unter anderem den Beitrag zu den Förderzielen, den Innovationsgrad, die Projekt- und Finanzierungsplanung, die Verwertungsperspektive sowie die fachliche Expertise der Beteiligten.
  2. Förderantrag: Nach positiver Bewertung der Skizze werden die Antragsteller zur Einreichung eines förmlichen Förderantrags aufgefordert. Dieser konkretisiert insbesondere die Arbeits- und Zeitplanung, die Finanzierung und bei Verbundvorhaben die Aufgabenverteilung zwischen den Partnern. Nach der fachlichen und administrativen Prüfung entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Förderung.

Wichtig: Die Aufforderung zur förmlichen Antragstellung begründet noch keinen Anspruch auf Förderung. Vor Beginn des Vorhabens sollte außerdem geprüft werden, ab welchem Verfahrensstand projektbezogene Aufträge, Verträge oder Entwicklungsarbeiten förderunschädlich zulässig sind.

Wie wird die Förderung ausbezahlt?

Nach der Bewilligung werden die Fördermittel entsprechend dem Projektfortschritt und den Vorgaben des Zuwendungsbescheids abgerufen. Die Auszahlung erfolgt in der Regel nicht vollständig zu Projektbeginn, sondern abschnittsweise auf Grundlage des tatsächlichen oder absehbaren Mittelbedarfs. Die Zuwendungsempfänger müssen die entstandenen Kosten beziehungsweise Ausgaben dokumentieren und die zweckentsprechende Verwendung der Fördermittel nachweisen. Die konkreten Abruf-, Auszahlungs- und Nachweisbedingungen ergeben sich aus dem Zuwendungsbescheid und den darin einbezogenen Nebenbestimmungen.

Passt das Förderprogramm zu Ihrem Vorhaben?

Wir prüfen unverbindlich, ob das Programm grundsätzlich zu Ihrem Unternehmen und Ihrem Innovationsprojekt passt und ob weitere Förderprogramme infrage kommen. Senden Sie uns Ihre Fragen per E-Mail oder buchen Sie direkt einen unverbindlichen Termin.

Über den Autor

Marius Lauermann ist Gründer und Partner der Fördermittelberatung HML Capital AG. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt er Startups und mittelständische Unternehmen dabei, öffentliche Zuschüsse für Innovationsprojekte zu beschaffen.

Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie sowie die offiziellen Informationen des Fördergebers und der zuständigen Programmstelle.

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