Marius LauermannProgramme
Robotik und Automatisierung in der Landwirtschaft
Das Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat fördert mit der „Richtlinie über die Förderung von Forschungs- und Entwicklungsvorhaben zur Arbeitserleichterung, Arbeitskräfteeinsparung und Erhöhung der Arbeitsproduktivität in der Landwirtschaft durch digitale Robotik- und Automatisierungslösungen“ die Entwicklung und Erprobung digitaler Automatisierungslösungen sowie KI-gestützter Robotik- und Assistenzsysteme. Die Förderung richtet sich an Unternehmen, insbesondere KMU, sowie an Hochschulen und Forschungseinrichtungen im Verbund mit Unternehmen. Die Vorhaben sollen konkrete Praxisbedarfe aufgreifen, Arbeitskräfte entlasten und die Produktivität steigern. Die Ergebnisse sollen wirtschaftlich verwertbar und möglichst marktnah sein.
Steckbrief
- Förderart: Zuschuss
- Antragsberechtigte: Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen; im Verbund auch Hochschulen und außeruniversitäre Forschungseinrichtungen
- Projektarten: Aus der Richtlinie nicht eindeutig ersichtlich
- Projektdauer: In der Richtlinie nicht angegeben
- Förderquote: Für KMU bis zu 80 % für industrielle Forschung und bis zu 60 % für experimentelle Entwicklung
- Höchstförderung: In der Richtlinie nicht angegeben
- Verfahren: Zweistufig: Projektskizze und förmlicher Förderantrag
- Einreichungsfrist: Projektskizze bis 1. Dezember 2026, 12 Uhr (Ausschlussfrist)
- Fördergeber: Bundesministerium für Landwirtschaft, Ernährung und Heimat (BMLEH)
- Projektträger: Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung (BLE)
Wer wird gefördert?
Antragsberechtigt sind Unternehmen mit Sitz oder Niederlassung in Deutschland, insbesondere kleine und mittlere Unternehmen. Die Richtlinie begrüßt ausdrücklich Anträge von Start-ups.
Hochschulen sowie außeruniversitäre Forschungs- und Entwicklungseinrichtungen mit Sitz in Deutschland sind nur im Verbund mit antragsberechtigten Unternehmen förderfähig. Dabei muss eine substanzielle Wirtschaftsbeteiligung gewährleistet sein. Diese Voraussetzung gilt in der Regel als erfüllt, wenn mehr als 40 Prozent der gesamten Projektmittel auf die beteiligten Unternehmen entfallen – einschließlich Eigenanteil und Zuwendung.
Welche Projekte werden gefördert?
Gefördert werden Vorhaben der industriellen Forschung und experimentellen Entwicklung, die digitale Technologien zur Automatisierung landwirtschaftlicher Arbeitsprozesse sowie KI-gestützte Robotik- und Assistenzsysteme entwickeln, erproben und praxisnah anwenden. Ziel sind Lösungen, die Arbeitskräfte entlasten, körperlich belastende und monotone Routinetätigkeiten reduzieren sowie betriebliche Abläufe verbessern. Die Technologien sollen der landwirtschaftlichen Praxis einen Mehrwert bieten.
Die Richtlinie nennt folgende beispielhafte Anwendungsfälle:
- Autonome und teilautonome Landtechnik: Entwicklung von Landmaschinen, Anbaugeräten und Drohnen zur sensorbasierten Erfassung und Verarbeitung von Umgebungs- und Betriebsdaten sowie zur automatisierten Steuerung und Entscheidungsunterstützung.
- KI-gestützte Robotik für arbeitsintensive Tätigkeiten: Entwicklung und Erprobung von Lösungen zur Unterstützung oder Übernahme wiederkehrender Arbeiten, etwa bei der Ernteassistenz, Pflege- und Mährobotik sowie in Sonderkulturen.
- Zusammenarbeit von Mensch und Robotiksystemen: Forschung und Erprobung kooperativer Arbeitsprozesse sowie intelligenter digitaler Unterstützungssysteme zur Optimierung und Automatisierung landwirtschaftlicher Abläufe.
- Automatisierung belastender und zeitintensiver Tätigkeiten: Technologien zur Arbeitserleichterung, beispielsweise bei der Unkrautregulierung, Bestandskontrolle sowie beim Heben und Transportieren von Betriebsmitteln.
Die Vorhaben sollen den Bedarf der landwirtschaftlichen Praxis adressieren und in enger Zusammenarbeit zwischen Wirtschaft, Wissenschaft und landwirtschaftlichen Betrieben umgesetzt werden. Im Fokus stehen Entwicklungen mit hohem Anwendungspotenzial, die bis zum Projektende einen möglichst hohen technologischen Reifegrad erreichen und möglichst nahe an die Marktreife herangeführt werden. Die wirtschaftliche Verwertbarkeit der Ergebnisse muss klar erkennbar und plausibel hergeleitet sein.
Für autonome oder teilautonome Systeme sind geeignete Sicherheitskonzepte vorzusehen. Sie sollen Gefährdungen von Menschen und Tieren im bestimmungsgemäßen Betrieb sowie bei unvorhersehbaren Fehlbedingungen möglichst ausschließen. Die Richtlinie nennt dafür insbesondere geeignete Sensorik, Notfall- und Abschaltmechanismen sowie realitätsnahe Sicherheitstests. Zusätzlich sollen die Vorhaben einen Beitrag zur Wissenstransferplattform FARMWISSEN leisten, der im Arbeitsplan abzubilden ist.
Wie hoch ist die Förderung?
Die Förderung wird als nicht rückzahlbarer Zuschuss im Wege der Projektförderung gewährt. Sie erfolgt grundsätzlich als Anteilsfinanzierung; in begründeten Fällen ermöglicht die Richtlinie eine Vollfinanzierung. Einen programmbezogenen Höchstbetrag und eine feste Projektdauer nennt sie nicht.
Bei Unternehmen bemisst sich die Zuwendung an den förderfähigen projektbezogenen Kosten. Weil die Förderung grundsätzlich nur anteilig erfolgt, ist der verbleibende Kostenanteil vom jeweiligen Unternehmen zu tragen. Die Förderquote wird je Projektpartner nach Forschungskategorie, Unternehmensgröße und anwendbaren Zuschlägen bestimmt.
- Grundquoten: Für industrielle Forschung beträgt die Beihilfeintensität bis zu 50 %, für experimentelle Entwicklung bis zu 25 % der beihilfefähigen Kosten.
- KMU-Zuschlag: Mittlere Unternehmen können zusätzlich 10, kleine Unternehmen zusätzlich 20 Prozentpunkte erhalten.
- Kooperations- oder Verbreitungszuschlag: Bis zu 15 Prozentpunkte sind möglich, wenn die Voraussetzungen des Artikels 25 AGVO erfüllt sind, etwa bei wirksamer Zusammenarbeit oder bei breiter Verbreitung der Ergebnisse.
- Höchstquoten mit KMU- und Kooperations- oder Verbreitungszuschlag: Mittlere Unternehmen können bis zu 75 % für industrielle Forschung und bis zu 50 % für experimentelle Entwicklung erreichen; für kleine Unternehmen sind bis zu 80 % beziehungsweise 60 % möglich.
Für nichtwirtschaftliche Tätigkeiten von Hochschulen und Forschungseinrichtungen nennt die Richtlinie weder gesonderte Förderquoten noch eine Projektpauschale. Die in begründeten Fällen mögliche Vollfinanzierung wird keiner bestimmten Antragstellergruppe zugeordnet.
Welche Kosten sind förderfähig?
Artikel 25 AGVO benennt für Forschungs- und Entwicklungsvorhaben die folgenden grundsätzlich berücksichtigungsfähigen Kostenarten. Die konkrete Anerkennung richtet sich nach den für den jeweiligen Antragsteller geltenden Abrechnungsvorgaben und dem Zuwendungsbescheid.
- Personal: Kosten für Forscher, Techniker und sonstiges Personal können nach Artikel 25 AGVO berücksichtigt werden, soweit sie im Vorhaben eingesetzt werden. Für Personalausgaben schließt die Richtlinie ohnehin bezahltes, bereits vor Projektbeginn beschäftigtes Stammpersonal grundsätzlich aus.
- Instrumente und Ausrüstung: Berücksichtigungsfähig sind die projektbezogenen Kosten. Werden Geräte nicht während ihrer gesamten Lebensdauer für das Vorhaben genutzt, ist nur die während der Projektlaufzeit anfallende Wertminderung anzusetzen.
- Gebäude und Grundstücke: Gebäude können nur mit ihrer projektbezogenen Wertminderung während der Projektlaufzeit berücksichtigt werden. Bei Grundstücken kommen Kosten des wirtschaftlichen Übergangs oder tatsächlich entstandene Kapitalkosten in Betracht.
- Auftragsforschung und externe Leistungen: Berücksichtigungsfähig sind nach AGVO Auftragsforschung, zu Marktbedingungen erworbenes oder lizenziertes Wissen und Patente sowie Beratung und gleichwertige Dienstleistungen, soweit sie ausschließlich dem Vorhaben dienen.
- Gemein- und Betriebskosten: Zusätzliche, unmittelbar durch das Vorhaben entstehende Gemeinkosten und Betriebskosten können berücksichtigt werden. Auf Kostenbasis kann hierfür eine Pauschale von bis zu 20 % der förderfähigen Personalkosten angesetzt werden.
Wie läuft das Förderverfahren ab?
Das Antragsverfahren ist zweistufig angelegt.
- Projektskizze: Antragstellende reichen eine deutschsprachige Projektskizze über easy-Online bei der Bundesanstalt für Landwirtschaft und Ernährung ein. Die Projektbeschreibung darf maximal 15 DIN-A4-Seiten zu Zielen, Neuheit, Arbeitsplanung und Verwertung umfassen. Bei Verbünden reicht die Projektkoordination die Skizze ein. Der Projektträger bewertet Projektqualität, Praxisrelevanz, Verwertung und Finanzplanung. Anschließend fordert er ausgewählte Antragstellende zur Antragstellung auf.
- Förderantrag: Die ausgewählten Antragstellenden reichen nach Aufforderung einen förmlichen Förderantrag ein. Nach dessen Prüfung entscheidet die Bewilligungsbehörde über die Förderung.
Wann ist die Einreichungsfrist?
Projektskizzen sind bis Dienstag, 1. Dezember 2026, 12 Uhr, einzureichen. Es handelt sich um eine Ausschlussfrist.
Welche weiteren Anforderungen gelten?
- Forschungsdaten: Nach Projektende sind Forschungsdaten in weitergabefähiger Form einer geeigneten Einrichtung zur Verfügung zu stellen. Ein Forschungsdatenmanagementplan ist erforderlich. Ausnahmen, etwa aus rechtlichen, wettbewerblichen oder ethischen Gründen, sind darin zu begründen.
- Open Access: Bei Veröffentlichungen in wissenschaftlichen Zeitschriften soll ein unentgeltlicher elektronischer Zugang ermöglicht werden. Erscheint der Beitrag zunächst nicht frei zugänglich, soll eine Zweitveröffentlichung erfolgen; die Embargofrist soll zwölf Monate nicht überschreiten.
- Vernetzung und Erfolgskontrolle: Die Förderung setzt die grundsätzliche Bereitschaft zur Zusammenarbeit bei Vernetzungs- und Transfermaßnahmen voraus. Dazu können Statusseminare, evaluierende Maßnahmen, Querschnittsthemen und Informationen zur Bewertung des Fördererfolgs gehören.
Weitere Fragen?
Wir von der HML Capital AG beantworten Ihre Fragen zum Förderprogramm gerne kostenfrei und unverbindlich. Schreiben Sie uns eine E-Mail, rufen Sie uns an oder vereinbaren Sie einen Gesprächstermin.
Über den Autor
Marius Lauermann ist Gründer und Partner der Fördermittelberatung HML Capital AG. Seit mehr als 10 Jahren unterstützt er Startups und mittelständische Unternehmen dabei, öffentliche Zuschüsse für Innovationsprojekte zu beschaffen.
Hinweis: Alle Angaben erfolgen ohne Gewähr. Maßgeblich sind die jeweils geltende Förderrichtlinie sowie die offiziellen Informationen des Fördergebers und der zuständigen Programmstelle.
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